Finanzierung & Förderung
Kreativ finanzieren und fördern …
Für eine Landesgartenschau entstehen Kosten für die Durchführung (Durchführungshaushalt) und Kosten für die längerfristigen Investitionen (Investitionshaushalt). Der Durchführungshaushalt liegt bei etwa 7 Mio Euro und wird bei erfolgreichem Verlauf vollständig durch die Eintrittsgelder der Besucher, Lizenzgebühren und Sponsoren refinanziert. Der Investitionshaushalt finanziert die langfristigen und nachhaltigen Grün-Projekte im Rahmen einer Landesgartenschau. Zusätzliche Wertschöpfung entsteht für die ausrichtende Kommune durch die volkswirtschaftlichen Effekte der 6-monatigen Veranstaltung.
Die ausrichtenden Kommunen können darüber hinaus mit einer finanziellen Förderung ihrer jeweiligen Landesregierung rechnen. Das Land Niedersachsen stellt zum Beispiel für die Ausrichtung der Landesgartenschau 2026 bis zu 5 Millionen Euro für den Investitionshaushalt und bis zu 1 Millionen Euro zur Finanzierung eines möglichen Fehlbedarfs im Durchführungshaushalt zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es für die längerfristigen Investitionen in Infrastruktur und den Grünbereich eine Vielzahl an Förderoptionen.
Förderoptionen
In der nationalen und internationalen Förderlandschaft spiegelt sich die zunehmende Bedeutung von Grüner Infrastruktur wider. Für Städte und Gemeinden bieten sich somit eine Vielfalt von Förderoptionen an, die Finanzierung einer Landesgartenschau kreativ auszugestalten.
- Städtebauförderung - Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Grüner Infrastruktur (Bundesförderung)
- Lebendige Zentren– Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
- Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“
Seit 2020 besteht der neue Förderschwerpunkt Stadtnatur im Bundesprogramm für Biologische Vielfalt. Gefördert werden Konzepte und Maßnahmen zur naturnahen Gestaltung von Grünflächen, deren Vernetzung untereinander und gleichfalls Beratung und Unterstützung zur Umsetzung dieser. Förderberechtigt sind neben Kommunen auch Verbände, Vereine, Schulen, Kindergärten, Unternehmen, soziale Einrichtungen und weitere Initiativen.